Depotschein
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Depotschein — Depositalschein; beim ⇡ Depotgeschäft übliche Bescheinigung einer Bank über in Verwahrung genommene Wertpapiere. Als D. wird auch das ⇡ Stückeverzeichnis bezeichnet. Die Herausgabe der deponierten Gegenstände erfolgt nur gegen Rückgabe des D. Der … Lexikon der Economics
Depotschein — De|pot|schein (Hinterlegungsschein) … Die deutsche Rechtschreibung
Depositalschein — ⇡ Depotschein … Lexikon der Economics
Wertpapier — in Form einer Urkunde verbrieftes Vermögensrecht, zu dessen Ausübung der Besitz der Urkunde nötig ist. Nur gegen Vorlage und Rückgabe des W. ist, abgesehen von dem Fall der Kraftloserklärung bei abhanden gekommene W., der aus der Urkunde… … Lexikon der Economics